Jetzt dürfen wir nicht mehr schweigen! Es geht um die Zukunft unserer Wälder!

Die Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist die einschneidendste Verschärfung des europäischen Umweltrechts seit Natura 2000 und dieses Mal ist der gesamte Wald betroffen. In einem Hau-Ruck-Verfahren werden im Moment Tatsachen mit weitreichenden Folgen für unseren Wald, unser Eigentum und die Bewirtschaftung geschaffen.
- Spätestens bis 2030 werden unsere Wälder flächendeckend kartiert – mit einem regelmäßigen Monitoring und Berichtspflichten.
- Unsere Zukunft: Lebensraumtypen und gesetzlich vorgeschriebene Baumarten, die laut allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen in 50 Jahren von vielen Standorten getilgt sein werden. Waldumbaumaßnahmen müssen ggfs. rückabgewickelt werden.
- Rückwärtsgang beim Waldumbau: Erst wenn ein vorgeschriebener Lebensraum vollständig zerstört ist, darf ein klimaresilienter Mischwald begründet werden.
- Der „gute Zustand“ wird zum Betriebsrisiko, da künftig auch außerhalb von FFH-Gebieten ein Verschlechterungsverbot gelten wird!
- Die Finanzierung der Umsetzung ist völlig unklar. Weder in der EU noch auf Bundesebene gibt es zusätzliche Finanzmittel.
- Die sich immer weiter verschärfende Rechtsprechung führt dazu, dass das Risiko für Waldbesitzende, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, zunimmt.






